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Fragen zur Aktualität unserer Lernmedien – Rahmenstoffplan des DIHK ArtNr.: 320000000

Fragen zur Aktualität unserer Lernmedien – Rahmenstoffplan des DIHK

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Fragen zur Aktualität unserer Lernmedien – Rahmenstoffplan des DIHK

Eine immer wieder gestellte Frage zur Aktualität unserer Lernmedien möchte ich hier an dieser Stelle einmal generell beantworten. Grundsätzlich basieren alle Lernmedien auf dem zurzeit rechtsverbindlichen Rahmenstoffplan des DIHK!

Rahmenstoffplan des DIHK

Es ist ein großer Irrtum zu glauben, ein Rahmenstoffplan und eine Prüfungsordnung kämen jährlich heraus. Dem ist keinesfalls so! Generell sind alle Rahmenstoffpläne für viele Jahre rechtsverbindlich und bundeseinheitlich (bis auf wenige Ausnahmen wie z.B. beim Geprüften Fachwirt für Hafenwirtschaft, Transport und Logistik IHK, der nur in Hafenstädten wie Haburg, Bremen etc. angeboten wird). Eine Änderung erfolgt nur dann, wenn sich das Berufsbild stark verändert und deshalb neue Inhalte erstellt werden müssen.

Unsere Lernmedien werden nur dann neu aufgelegt, wenn vom DIHK ein neuer Rahmenstoffplan zu einen Lehrgang heraus kam. Partielle Änderungen die sich im Laufe der Jahre der Rechtsgültigkeit eventuell ergeben, ist kein Grund ein ganzes Hörbuch, ein Video oder Lernkarteikarten komplett neu zu erstellen. Zum einem, weil die partiellen Änderungen in der Regel Rechtsänderungen betreffen und zum anderen, weil es minimale Änderungen sind. Kein Fachbuch würde aus einem solchen Grund neu gedruckt.

Rahmenstoffplan des DIHK

Im übrigen gehört es zu Ihrem Arbeitsalltag als Geprüfter XY IHK entsprechende Gesetze immer aktuell zu prüfen. Auch in der Prüfung wird erwartet, dass Sie im jeweiligen Gesetz nachschlagen, die Rechtsnorm verstehen und die Prüfungsfrage subsumieren können. Deshalb gewöhnen Sie sich gleich daran grundsätzlich wichtige Gesetze immer kurz vor der Prüfung im Internet zu prüfen!

Mit unseren Lernmedien ist also alles in Ordnung. Damit können Sie sich beruhigt auf Ihre IHK-Prüfung vorbereiten. Sie entsprechen der rechtsgültigen Prüfungsordnung, nach der Sie geprüft werden.

Ich wünsche Ihnen Freude beim Lernen und viel Erolg für Ihre IHK-Prüfung.

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